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BVerfG, 30.10.2000 - 2 BvR 1647/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Berücksichtigung der vom BVerfG zur Auslegung des StGB § 57 Abs 1 entwickelten Grundsätze im Verfahren nach StPO § 456a
- Wolters Kluwer
Strafvollstreckung - Strafaussetzung - Bewährung - Verfassungsbeschwerde - Ermessen - Staatsanwalt - Opportunitätsprinzip
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; StGB § 57 Abs. 1; ; StPO § 454; ; StPO § 456 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 456a
Ablehnung der Unterbrechung der Strafvollstreckung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 16.08.2000 - 3 VAs 44/00
- BVerfG, 30.10.2000 - 2 BvR 1647/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 158/93
Auszug aus BVerfG, 30.10.2000 - 2 BvR 1647/00
Das zur Prüfung der Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe nach § 454 StPO eingerichtete Verfahren weist eine andere Grundstruktur und Zielrichtung auf als das von Opportunitätsgesichtspunkten geprägte und nur eingeschränkter gerichtlicher Ermessenskontrolle zugängliche Verfahren nach § 456 a StPO (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 158/93 - in JURIS veröffentlicht; liegt an).
- OLG Nürnberg, 14.10.2008 - 2 Ws 445/08
Pflichtverteidigerbestellung im staatsanwaltschaftlichen Verfahren auf Absehen …
Das nach § 454 StPO eingerichtete Verfahren weist eine andere Grundstruktur und Zielrichtung auf als das von Opportunitätsgesichtspunkten geprägte und nur eingeschränkter gerichtlicher Ermessenskontrolle zugängliche Verfahren nach § 456a StPO (BVerfG, Beschluss vom 30.10.2000, 2 BvR 1647/00; BVerfG, Beschluss vom 24.2.1993. BvR 158/93).